Nun, die Unterstützung des Terrorismus durch die Justiz ist ein Grundpfeiler einer liberalen Demokratie…
Punktsieg vor Gericht für die Klimaradikalen: Die Berliner Polizei darf keine Gebühren für die Entfernung von Straßenblockierern fordern. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes läßt es im Geldbeutel des Klägers klingeln.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, daß die Polizei in der Hauptstadt keine Gebühren von Klimaklebern fürs Auflösen von Blockaden verlangen darf. Das beschlossen die zuständigen Richter in einem Eilverfahren, jedoch kann die Entscheidung noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
Hintergrund ist ein Fall aus dem Juni 2022, als sich mehrere Personen auf einer Berliner Straßenkreuzung angeklebt hatten. Polizisten lösten die Blockierer von der Fahrbahn und trugen sie weg. Die Staatsmacht verlangte dafür eine Gebühr von 241 €uro, wogegen einer der Klimaradikalen klagte.
Polizeieinsatz sei keine Gefahrenabwehr gewesen
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes sah die Voraussetzung zur Zahlung der Gebühr an die Polizei nicht gegeben. In der Begründung heißt es, die Beamten oder andere seien nicht notwendig gewesen, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen, das habe die Person selbst gekonnt. Auch habe der Einsatz nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“. Die bereits gezählten 241 €uro bekommt der Blockierer zurück.
Erst vor wenigen Tagen war ein Mitglied der „Letzten Generation“ für Farbschmierereien am Bundeskanzleramt zu einer Geldstrafe von 1.200 €uro verurteilt worden. Zuvor hatte es für ähnliche Taten Freisprüche gegeben.
Autor: Redaktion, 27.9.2023
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